Die Betreuungskosten richten sich nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der gebuchten Halbtage.

Ermäßigungen

Gegen Vorlage eines Nachweises über den Bezug von Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe wird ein auf die Betreuungszeiten abgestimmter ermäßigter Tarif eingehoben (Mindesttarif). Darüber hinaus erhalten Personen ohne Bezug von Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe bei entsprechender Antragstellung und Offenlegung ihres Einkommens eine Reduktion der Beiträge des Normaltarifes.

Eine allfällige Ermäßigung erhalten Sie jeweils ab dem 1. September für ein Kinderbetreuungsjahr. Der Antrag ist am besten bereits im Zuge der Anmeldung des Kindes zu stellen (spätestens bis 31. August). Die Ermäßigung kann auch im laufenden Betreuungsjahr beantragt werden, wobei eine rückwirkende Reduzierung nicht möglich ist. Ermäßigungen werden erst ab dem Monat der Antragsstellung wirksam.

Weitere Informationen und aktuell gültige Antragsformulare finden Sie auf der Internetplattform des Fachbereichs Elementarpädagogik des Landes Vorarlberg.