Alle in Koblach wohnhaften Familien, deren Kinder zum Stichtag 1. September eines Betreuungsjahres das dritte, vierte oder fünfte Lebensjahr vollendet haben, erhalten im Februar die Anmeldeunterlagen für den Kindergarten per Post.
Die Zuteilung für die einzelnen Standorte (Gmür, Egatha und Ried) erfolgt aufgrund des Wohngebietes, der Anmeldezahlen und des angegebenen Betreuungsbedarfes.
In den Koblacher Kindergärten gibt es altersgemischte “Familiengruppen” – Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren.
Für Kinder, die am 1. September vor dem Start des neuen Kindergartenjahres fünf Jahre alt sind und im Folgejahr schulpflichtig werden, gilt eine Besuchspflicht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens 4 Vormittagen pro Woche.
Diese Besuchspflicht gilt auch für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt sind und ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Kind von der Besuchspflicht zu befreien.
Der Antrag muss vor Beginn des Kindergartenjahres bis spätestens Ende Mai an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, gestellt werden.