Alle in Koblach wohnhaften Familien, deren Kinder zum Stichtag 1. September eines Betreuungsjahres das dritte, vierte oder fünfte Lebensjahr vollendet haben, erhalten im Jänner die Anmeldeunterlagen für den Kindergarten entweder per Post oder digital über die aktuell besuchte Betreuungseinrichtung in Koblach.
Familien, die nach dem Einschreibungszeitraum (Jänner bis März) nach Koblach ziehen, können sich jederzeit über den nachfolgenden Link anmelden. Zusätzlich bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen Koordinatorin.
Anmeldelink: https://formulare.gemeindeverband.at/koblach/kiga
Die Zuteilung für die einzelnen Standorte (Egatha, Gmür, Kutzen & Ried) erfolgt aufgrund des Wohngebietes, der Kapazitätsmöglichkeiten und des angegebenen Betreuungsbedarfes.
In den Koblacher Kindergärten werden die Gruppen als altersgemischte „Familiengruppen“ – Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren – geführt.
Für Kinder, die am 1. September vor dem Start des neuen Kindergartenjahres fünf Jahre alt sind und im Folgejahr schulpflichtig werden, gilt eine Besuchspflicht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens 4 Vormittagen pro Woche.
Diese Besuchspflicht gilt auch für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt sind und ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde.
Bei einer Nicht-Anmeldung von Kindern im Alter von vier oder fünf Jahren bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Koordinatorin, Daniela Ritter, oder um die Zusendung einer Besuchsbestätigung der derzeit besuchten Einrichtung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Kind von der Besuchspflicht zu befreien.
Der Antrag muss vor Beginn des Kindergartenjahres bis spätestens Ende Mai an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, gestellt werden.
