Alle in Koblach wohnenden Familien, deren Kinder zum Stichtag 1. September eines Betreuungsjahres das 3., 4. oder 5. Lebensjahr vollendet haben, erhalten im Februar die Anmeldeunterlagen für die Kindergärten per Post.
Die Zuteilung für die einzelnen Standorte (Gmür, Egatha und Ried) erfolgt nach den Kriterien der Auswahl des Schwerpunktes, des Wohngebietes, des angegebenen Betreuungsbedarfes, sowie der Anmeldezahlen.
In den Koblacher Kindergärten werden zwei Schwerpunkte angeboten:
- Kindergarten Familiengruppe
altersgemischte Gruppen 3 bis 6-jährige Kinder
regelmäßige Frischlufttage - Familiengruppe – Schwerpunkt Wald
altersgemischte Gruppe 3 bis 6-jährige Kinder
2 x wöchentlich – Waldvormittag
4 ganze Wochen pro Jahr im Wald
Für Kinder, die am 1. September vor dem Start des neuen Kindergartenjahres fünf Jahre alt sind und im Folgejahr schulpflichtig werden, gilt eine Besuchspflicht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens 4 Vormittagen pro Woche.
Diese Besuchspflicht gilt auch für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt sind und bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Kind von der Besuchspflicht zu befreien.
Der Antrag muss vor Beginn des Kindergartenjahres bis spätestens Ende Mai an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, gestellt werden.